Zahlen zur Wohnkostenlücke im SGB II im Jahr 2020

10. August 2021

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/30857) zur Wohnkostenlücke im Jahr 2020 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechtigte in der Grundsicherung tatsächlich aufbringen mussten, nicht übernommen worden sind und wie viele Bedarfsgemeinschaften davon betroffen waren.

Im Ergebnis kam raus, dass trotz Sozialschutzpaketregelungen in 450.000 Haushalten die KdU nicht in vollständiger Höhe anerkannt wurde und der durchschnittliche Betrag der nicht anerkannten KdU pro Haushalt rund 87 EUR beträgt.

Aus der Antwort der Bundesregierung kann jetzt dezidiert entnommen werden, in welcher Höhe in welcher Stadt die Unterkunftskosten nicht übernommen wurden, sowie die Städte untereinander verglichen werden.

Ein Ergebnis dabei ist, dass im Land Berlin die meisten Fälle der nicht übernommenen KdU liegt, hier die Zahl 22 % (d.h. in 22 % aller Leistungsbeziehenden gibt es KdU Kürzungen), als nächstes kommt das Land Brandenburg mit 16,5 %, gefolgt von Thüringen mit 16,4 %. In Zahlen bedeutet das, dass bei den Haushalten in Berlin durchschnittlich 146,22 EUR nicht übernommen wird, gefolgt von Baden-Württemberg, wo durchschnittlich 104,83 EUR nicht übernommen werden.

Die höchste Nichtübernahmequote liegt in Saalfeld-Rudolfstadt in Höhe von 32,50 %, gefolgt von Schweinfurt mit 25,6 % und gefolgt von Berlin – Lichtenberg mit 24,6 %.

Am schlimmsten trifft es zahlentechnisch die Menschen im Jobcenter Ebersberg, dort werden durchschnittlich 234,84 EUR, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt.

Die Antwort benennt konkret die Kommunen in denen es bezüglich der Unterkunftskosten am meisten brennt. Dies zeigt kommunalpolitische Handlungsnotwendigkeiten auf, denn es ist nicht akzeptabel das SGB II-Beziehende aus den sowieso schon fast verfassungswidrig zu niedrig festgesetzten Regelbedarfen nur noch einen Cent zu Ihren Unterkunftskosten hinzuzahlen müssen und erst recht nicht, wie in Ebersberg, wo durchschnittlich 234,84 EUR hinzugezahlt werden müssen.

Die Antwort der Bundesregierung sollte massiv die Alarmglocken schellen lassen, hier sind die Parteien und Sozialbehörden und deren Aufsichtsbehörden berufen diese Situation auf den Prüfstand zu stellen.

Quellen:
Anfrage der Linken: https://t1p.de/c9mw
Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/2yqn


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