Werden Pflegekosten für die Eltern unter Geschwistern ausgeglichen?

30. April 2020

Köln/Berlin (DAV). Übernimmt ein Kind Pflegekosten für einen Elternteil, kann es von seinen Geschwistern keinen familienrechtlichen Ausgleich verlangen. Die Kinder sind keine Gesamtschuldner für den Unterhalt, der den Eltern zusteht. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Dezember 2018 (AZ: 10 UF 99/18).

Für die Pflegekosten der Mutter übernahm der Sohn eine Bürgschaft. Hieraus wurde er dann auch in Anspruch genommen. Nach dem Tod der Mutter verlangte er für die geleistete Pflegezahlung eine Ausgleichszahlung von seinem Bruder. Da der Bruder nicht zahlen wollte, klagt der Mann.

Jedoch ohne Erfolg. Es gebe keinen familienrechtlichen Zahlungsanspruch, so das Gericht. Kinder seien keine Gesamtschuldner für den Elternunterhalt, sondern hafteten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Ein Ausgleichsanspruch für die Vergangenheit könne es nur dann geben, wenn der andere rechtzeitig in Verzug gesetzt werde.

Betroffene sind also gut beraten, sich rechtzeitig der Unterstützung durch die Geschwister zu versichern, beziehungsweise sich anwaltlich beraten zu lassen, wie man gemeinsam haftet.

Quelle und Information: www.dav-familienrecht.de


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