Zu wenig Geld für Strom und Warmwasser

23. April 2021

Wo Existenzminimum draufsteht, muss auch Existenzminimum drin sein, fordert Caritas-Vorstand Eva M. Welskop-Deffaa. Anlässlich der Kabinettsberatung drängt sie auf eine Berechnungsmethode des Existenzminimums, die sicherstellt, dass die Höhe des Regelbedarfs armutsfest bemessen wird und von den Ausgaben der gesellschaftlichen Mitte nicht zu weit abweicht.

„Unsere gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung erstellte Studie zeigt deutlich, dass der Anteil für Strom im Regelsatz die tatsächlichen Stromkosten von Grundsicherungsempfängern nicht deckt.“

Kosten etwa doppelt so hoch

Stromfressende Boiler oder Durchlauferhitzer verursachen beim Wasserverbrauch höhere Kosten. Für Haushalte im SGB II-Bezug heißt das konkret: Während Warmwasserkosten bei zentraler Warmwasserbereitung über die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU-Leistungen) in angemessenem Umfang abgedeckt sind, erhalten Haushalte mit dezentraler Warmwasserbereitung Pauschalen, die den tatsächlichen Kosten bei weitem nicht entsprechen. Diese sind im Schnitt etwa doppelt so hoch.

Mehr als zwei Drittel der Haushalte zahlen drauf

Dieses Ergebnis hat der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und dem Projekt Stromspar-Check in einer Analyse des Stromkonsums von Haushalten im Grundsicherungsbezug ermittelt. Weniger als ein Drittel der Haushalte kann die zusätzlichen Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung über den dafür vorgesehenen Mehrbedarf decken, so die Praxiserfahrung der Caritas.

„Bei unseren Energiesparberatungen vor Ort zeigt sich immer wieder, dass neben einem alten Kühlschrank oder der Gefriertruhe im Keller vor allem elektrische Durchlauferhitzer die größten Stromfresser im Haushalt sind“, weiß Stromspar-Check-Sprecherin Nicola Buskotte. „Damit kann sich eine mehrköpfige Familie regelrecht arm duschen oder baden, ohne sich dessen bewusst zu sein.“

Der Deutsche Caritasverband fordert Bundesregierung und Bundestag nachdrücklich auf, die Mehrbedarfe anzupassen. Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber die Existenzsicherung der Menschen verlässlich gewährleistet.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Deutscher Caritasverband e.V.


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