Vorratsdatenspeicherung von 487 Datenkategorien vorgeschlagen

30. August 2019

Digitalcourage veröffentlicht ein Europol-Dokument, in dem eine Vorratsdatenspeicherung von 487 Datenkategorien vorgeschlagen wird. Das Dokument von März 2018 gibt Einblicke in die Pläne des EU-Rats für eine Massenüberwachung der Kommunikation aller Menschen in der EU. Europol hat den Mitgliedsstaaten eine Matrix mit 487 Kategorien von Kommunikationsdaten vorgelegt.

In einer 45-seitigen Tabelle breitet Europol aus, welche Daten sie für relevant für eine neue, EU-weite Vorratsdatenspeicherung halten. Von Standortdaten über IP-Adressen bis hin zu Verbindungsdaten sind nahezu sämtliche Informationen aufgeführt, die Provider demnach längerfristig speichern müssten.

EU-Vorratsdatenspeicherung: Diese Daten sollen gespeichert werden:

Daten-Matrix als PDF:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2019-05/WK%2003005%2018.pdf
Europol-Dokument mit Workshop-Ergebnissen zur Daten-Matrix:
https://digitalcourage.de/sites/default/files/2019-05/3_4%20EDOC-%23965006%20Outcome_of_data_retention_matrix_workshop_exercise.pdf

„Auf Grundlage der geplanten Datenspeicherungen kann das Leben eines jeden Menschen in der EU komplett durchleuchtet werden“, sagt Kerstin Demuth von Digitalcourage. „Überwachung der gesamten Bevölkerung dient nicht der Sicherheit.“

EU-Rat arbeitet gegen Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs

Urteile der höchsten Gerichte – zuletzt das Tele2-Urteil des EuGH – stellen fest, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Der EuGH erachtet nur eine gezielte Speicherung als konform mit der Grundrechtecharta. Die EU-Ratsarbeitsgruppe DAPIX jedoch verfolgt einen Ansatz, den sie als „beschränkte“ Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.

Nach Einschätzung von Digitalcourage wird dieses Konzept den Vorgaben des EuGH nicht gerecht. Die Datenmatrix von Europol schlägt vor 487 Datenkategorien aller Bürgerinnen und Bürger in der EU zu speichern. Studien zeigen jedoch, dass alleine der Standort umfassende Rückschlüsse auf die Person und ihr Privatleben zulassen.

David Leeuwestein von Digitalcourage: „Bei dieser vermeintlich beschränkten Vorratsdatenspeicherung werden Grenzen des Rechtsstaats übertreten: Anlasslos alle Bürgerinnen und Bürger zu überwachen baut Rechte ab, ohne die eine Demokratie nicht existieren kann.“

Weitere Termine und Kritik am Reflexionsprozess

Der Rat der europäischen Union drängt darauf, die Möglichkeiten einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung zu eruieren. Laut Beschluss der Innenminister-Rats-Sitzung vom 7. Juni 2019 ist die Kommission der EU aufgefordert, bis zum Jahresende 2019 den Stand der Dinge zu berichten. Dafür in Frage kommen die Sitzungen am 7. und 8. Oktober 2019 sowie die Sitzungen am 2. und 3. Dezember 2019. Digitalcourage kritisiert den aktuellen Reflexionsprozess als einseitig, weil ausschließlich Vorschläge für Massenüberwachungen diskutiert werden.

Digitalcourage hat in diesem Jahr mehrere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem EU-Transparenzgesetz gestellt, um herauszufinden, ob eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung geplant ist. Häufig wurden Anfragen abgelehnt oder Dokumente großzügig geschwärzt. Der Verein kritisiert, dass ein Gesetz, dass die Grundrechte aller EU-Bürgerinnen angreift, ohne Einbeziehung oder auch nur Information der Betroffenen verhandelt wird.

Quelle: Presse Digitalcourage e.V.


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