Vollzeit bedeutet nicht 24 Stunden

4. Oktober 2019

Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt betreut werden wollen, suchen häufig Unterstützung durch osteuropäische Hilfskräfte. Die Vermittlungsagenturen für solche Kräfte werben dabei oft mit Betreuung rund um die Uhr – geleistet durch eine einzige Person.

Diese Praxis täuscht nicht nur Verbraucher*innen, sondern schädigt auch Arbeitnehmer*innen. Zum Welttag der menschenwürdigen Arbeit fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) daher, faire Arbeitsbedingungen für osteuropäische Betreuungskräfte und bessere Aufklärung für Verbraucher zu gewährleisten.

Fast 58 Prozent der Brandenburger waren schon einmal in der Situation, dass sie selbst, ein Familienmitglied oder eine Person aus dem Freundes- bzw. Bekanntenkreis Pflege benötigt haben, so eine aktuelle Repräsentativbefragung im Auftrag der VZB. Es steht zu erwarten, dass sich dies verschärft. So ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg durch die demografische Entwicklung weiter stark steigend: laut dem Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von derzeit rund 112 Tausend auf über 174 Tausend Personen im Jahr 2040.

Also müssen immer mehr Angehörige von Pflegebedürftigen Betreuungsleistungen organisieren. Eine Möglichkeit dazu ist die Beauftragung einer Vermittlungsagentur, die eine Betreuungskraft aus Osteuropa an den bedürftigen Haushalt vermittelt. Der VZB liegen Werbungen verschiedener Vermittlungsagenturen vor, die eine „24-Stunden-Pflege“ anpreisen.

In der Praxis wird die Betreuung jedoch durch eine einzige Hilfskraft geleistet. „Wer mit 24-Stunden-Betreuung wirbt und dazu eine einzige Arbeitskraft vermittelt, täuscht die Verbraucher und schädigt Betreuungskräfte“, so Expertin Dr. Sylwia Timm.

Wichtig ist auch: „Verbraucher benötigen verlässliche Informationen, auf welchen Wegen sie legal Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige erhalten“, sagt VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. Die Verbraucherzentrale steht im Land bereit, um Pflegebedürftige und Angehörige bei rechtlichen Fragen zu unterstützen.

Doch in den vergangenen Jahren konnte die VZB Pflegerechtsberatung nur über zeitlich befristete Projekte realisieren – „zu wenig für ein verbraucherfreundliches Informationsangebot bei einer solchen Herausforderung“, so Rumpke. „Wir werben daher für die Schaffung einer institutionellen Pflegevertragsrechtsberatung.“

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.


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