Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

1. April 2025

Mit Urteil vom 07.08.2024 (Az. 13 KLs 1/23) hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 27 Jahre alten Angeklagten aus Norden u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Dieses Urteil wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte, welcher über die Chatfunktion innerhalb eines Computerspiels Kontakt zu verschiedenen Kindern aufnahm, diese Kinder im Rahmen von Videotelefonaten sexuell missbraucht hat. So hat der Angeklagte sich teilweise unter Beobachtung der Kinder vor der Kamera selbst befriedigt, aber auch die Kinder dazu aufgefordert, dass diese sich während der Videotelefonate selbst befriedigen. Teilweise hat er die Kinder auch dazu gebracht, sich bei den sexuellen Handlungen zu filmen und ihm diese Videos im Anschluss zu schicken.

Die Kammer hatte ferner festgestellt, dass der Angeklagte die Taten jeweils im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und neben der Strafe die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 04.03.2025 (Az. 3 StR 556/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Aurich


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