Das Verhalten lasse eine erhebliche und dauerhafte Störung befürchten?

24. April 2023

In den beim Gericht anhängigen Klageverfahren des ehemaligen ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs des Landkreises Trier-Saarburg und dessen Stellvertreters gegen ihre Entpflichtung haben die Beteiligten den Rechtsstreit überstimmend für erledigt erklärt.

Die Kläger waren seit 2015 bzw. 2018 als (stellvertretende) ehrenamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure des beklagten Landkreises tätig. Nachdem der Landrat des Beklagten die Kläger bereits im Mai 2022 vorläufig des Dienstes enthoben hatte, wurden sie im November 2022 endgültig von ihren Ämtern entpflichtet. Der Beklagte führte begründend aus, das Verhalten der Kläger lasse eine erhebliche und dauerhafte Störung der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Funktionsträgern der überörtlichen Gefahrenabwehr befürchten.

Dies belegten die in den Verwaltungsvorgängen dokumentierten Ausführungen und Stellungnahmen von Führungskräften des Landkreises Bernkastel-Wittlich, der Stadt Trier, des Deutschen Roten Kreuzes und – mit Einschränkungen – des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Hiergegen hatten sich die Kläger mit den im Dezember 2022 beim erkennenden Gericht erhobenen Klagen zur Wehr gesetzt und im Wesentlichen vorgebracht, die aufgezeigten Vorwürfe seien oberflächlich, unsubstantiiert und klar widerlegbar. Der Beklagte habe sie mit vorgeschobenen und unzutreffend konstruierten Argumenten aus dem Amt entfernen wollen.

Nachdem die Kläger im April 2023 jeweils mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern zurückgetreten waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit überstimmend für erledigt. Der für den 26. April 2023 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wurde aufgehoben.

Quelle: VG Trier – 8 K 3456/22.TR – und – 8 K 3457/22.TR –


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