Übergriffe in Jobcentern

27. Februar 2020

Die Bundesregierung hat aufgrund der dezentralen Organisationshoheit der gemeinsamen Einrichtungen (gE) keine rechtliche Möglichkeit, diese zu einer systematischen Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse zu verpflichten.

Das betont die Regierung in ihrer Antwort (19/17215) auf eine Kleine Anfrage (19/16942) der FDP-Fraktion. Diesbezügliche Entscheidungen würden den Weisungen der örtlichen Trägerversammlung unterliegen. Zu deren Unterstützung habe die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich ein Muster-Notfall- und Sicherheitskonzept mit entsprechenden Meldepflichten eingeführt. Die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) unterlägen der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden, so dass der Bund auch sie nicht verpflichten könne, Übergriffe zu melden, heißt es in der Antwort weiter.

Kosten bei Hartz-IV-Rückforderungen

Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: HIB – Deutscher Bundestag


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