Ärztinnen und Ärzte sollen für eine Leichenschau mehr Honorar erhalten – bezahlen müssen es die trauernden Angehörigen. Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten.
Das ist der falsche Weg, erklärt Achim Kessler, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Gesundheitsökonomie, zur Entscheidung des Bundeskabinetts, die Gebühren, die Angehörige für eine Leichenschau zu zahlen haben, von derzeit bis zu 51 Euro auf bis zu 254 Euro zu erhöhen.
Kessler weiter:
„Richtig wäre es, wenn die gesetzlichen Krankenkassen diese notwendige Leistung für ihre verstorbenen Versicherten übernehmen und mit den Kassenärzten über ein angemessenes Honorar und die Qualität verhandeln würden. Denn die Ärztinnen und Ärzte sollen diese Leistung angemessen finanziert bekommen und die Leichenschau ordentlich und mit ausreichend Zeit leisten können.
Das ist nicht nur für die kriminalistische Aufklärung von Todesfällen wichtig, sondern auch, um Gefahren für das Leben durch Forschung an Todesursachen feststellen und verringern zu können. Die Angehörigen haben genug um die Ohren und können mit dem Arzt oder der Ärztin keine Verhandlungen über angemessene Gebühren abhalten. DIE LINKE hat deshalb schon vor Monaten einen Antrag (BT-Drs. 19/8274) in den Bundestag eingebracht mit dem Ziel, dass die Leichenschau und das Ausstellen eines Totenscheins Kassenleistungen werden.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE