Sozialleistungsbezieher konsequent vom Rundfunkbeitrag befreien

19. September 2019

Über 800.000 Menschen zahlen in Deutschland den Rundfunkbeitrag, obwohl sie von einer Befreiung Gebrauch machen könnten. Die Gründe hierfür sind mangelnde Information oder die Antragsbürokratie, die gescheut und durch Zahlung des Beitrags vermieden wird.

Zur Entlastung Betroffener müssen neue Wege gefunden werden: Ein Fortschritt wäre eine automatisierte Kostenkompensation über die Bundesagentur für Arbeit, die nicht erst auf Antrag gewährt wird. Hiermit ließe sich auch die Zahl der aktuell 3,5 Millionen Mahn- und Vollstreckungsverfahren wegen ausstehender Rundfunkbeitragszahlungen erheblich reduzieren, erklärt Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die morgige Tagung der Rundfunkkommission der Länder in Hamburg. Achelwilm weiter:

„Wer Sozialleistungen bezieht, muss nach Paragraph 4 Absatz 1 Rundbeitragsstaatsvertrag keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings erfolgen die Beitragsbefreiungen ausschließlich auf Antrag. Eine automatische Lösung bei Leistungsgewährung durch die Träger der Sozialleistungen, also Jobcenter und Sozialämter, gibt es nicht, was durch die Antwort der Bundesregierung auf meine aktuelle Anfrage bestätigt wurde.

Eine Verfahrensumkehr bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag durch automatische Kompensation statt Antragstellung wäre ein großer Gewinn: Berechtigte würden ohne bürokratischen Eigenaufwand zu ihrem Recht kommen. Soziale Härten und der erhebliche Verwaltungsaufwand beim Beitragsservice würden stark reduziert. Nicht zuletzt dürfte es die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen, wenn seine Finanzierung sozial gerechter gestaltet wird.

Aktuell wird auf Bundesebene nach bislang gescheiterten Einigungsversuchen über eine Reform von Auftrag und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender verhandelt. Es ist unerlässlich, dass diese Debatte auch die möglichst soziale Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags in den Blick nimmt.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE.


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