Sondervermögen

11. März 2025

Der Haushaltsausschuss wird sich am Donnerstag, 13. März, ab 16.30 Uhr, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ (20/15096) befassen.

Ziel des Entwurfs ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Ausweislich der Tagesordnung sollen 13 Sachverständige zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.

02 . FDP will Sondervermögen Bundeswehr erweitern

Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) vorgelegt. Darin schlagen die Liberalen vor, dass bestehende Sondervermögen Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro aufzustocken. Die Nutzung der Mittel will die Fraktion an eine Bedingung geknüpft wissen. „Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens 2 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“, heißt es dazu. Dadurch werde sichergestellt, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des 2-Prozent-Ziels der Nato hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckt. „Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt wird so verhindert“, führen die Liberalen aus. Die Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen soll wie bisher nicht auf die Kreditobergrenze nach der Schuldenregel angerechnet werden.

Die Notwendigkeit der erhöhten Ausgaben für die Verteidigung und die Bundeswehr begründet die Fraktion unter anderem mit dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern. Die Gewissheiten unserer nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen transatlantischen Sicherheitsarchitektur gehören der Vergangenheit an“, heißt es weiter.

Mit dem Entwurf legen die Liberalen eine Alternative zu dem Gesetzentwurf (20/15096) vor, den die Fraktionen von SPD und CDU/CSU in den Bundestag eingebracht haben. Dieser sieht eine Ausnahme von der Schuldenregel für Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe vor. Die Grünen schlagen in einem weiteren Gesetzentwurf (20/15098) ein ähnliches Vorgehen vor, wollen aber die ausgenommenen Ausgaben weiter fassen.

03 . Grüne: Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben lockern

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)“ (20/15098) vorgelegt. Mit den Änderungen im Grundgesetz will die Fraktion eine „limitierte Bereichsausnahme für Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Rahmen der Schuldenregel“ schaffen. Geplant ist, dass Ausgaben dieser Art, die über dem Betrag von 1,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen, von den im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen sind.

Mit dem Entwurf grenzen sich die Grünen von einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU (20/15096) ab, der in dieser Woche beraten werden soll. Auch dieser Entwurf sieht eine limitierte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben vor, setzt die Grenze aber bereits bei einem Prozent des BIP an. Zudem sei der Begriff der Verteidigungsausgaben „viel zu eng“ gefasst, kritisieren die Grünen in ihrem Entwurf. So könnten „die drängenden Fragen im Bereich Gesamtverteidigung und sicherheitspolitischer Aufgaben“ nicht gelöst werden, heißt es weiter.

Die FDP-Fraktion schlägt in einem weiteren Gesetzentwurf (20/15099) vor, das Sondervermögen Bundeswehr aufzustocken. Die Mittel sollen demnach aber nur genutzt werden dürfen, wenn aus dem Kernhaushalt das Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben erfüllt wird.

Quelle: HIB – Deutscher Bundestag Parlamentsnachrichten


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