Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) geht erneut gegen die Geschäftsbedingungen eines Solaranlagen-Anbieters vor. Anlass hierfür waren weitere Verbraucherbeschwerden zu den vom Unternehmen diktierten Zahlungsbedingungen. Die VZB verpflichtete den Anbieter nun zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sollte er die abgemahnten Regelungen weiterhin verwenden.
Bereits vor Lieferung und Montage der Solarmodule sollte ein Kunde die Hälfte des Kaufpreises bezahlen. Zudem gab der Anbieter ihm in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, er müsse weitere 40 Prozent noch vor Lieferung des Wechselrichters und des Speichers bezahlen, die restlichen 10 Prozent der Kaufsumme schließlich vor dem Anschluss durch einen Elektriker. „Eine Regelung, die im Ergebnis die komplette Zahlung des Kaufpreises vor Fertigstellung der Solaranlage festlegt, halten wir für unzulässig“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB.
Kunden müsse das Recht eingeräumt werden, einen Teil des Rechnungsbetrages erst mit erfolgreicher Montage zu begleichen. „Nur so haben sie etwas in der Hand, falls der Anbieter nicht oder nicht wie vereinbart leistet“, erklärt Neukamp.
Auch die vom Unternehmen eingeräumte Zahlungsalternative, die die volle Vergütung zwar erst nach Montage der Solarmodule bestimmte, aber noch vor Lieferung und Anschluss des Wechselrichters und Speichers, benachteiligt die Verbraucher ähnlich unangemessen und ist daher zu unterlassen.
Neukamp erklärt: „Grundsätzlich müssen Vertragsbedingungen die Interessen beider Parteien sachgemäß ausgleichen. Das ist auch bei dieser Regelung nicht der Fall.“
Wegen seiner Zahlungsbedingungen war der Anbieter das erste Mal im Jahr 2022 aufgefallen. Diesmal musste sich der Unternehmer auch zur Leistung einer Vertragsstrafe verpflichten, sollte er die monierten Zahlungsverpflichtungen erneut verwenden. Auf entsprechende Regelungen in bereits bestehenden Verträgen darf sich die GmbH ebenfalls nicht mehr berufen. „Betroffene Verbraucher sollten die Verträge und Zahlungsvereinbarungen für ihre Solaranlagen genau kontrollieren“, betont Neukamp.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.