In Schrittgeschwindigkeit überfährt man sich wohl besser?

14. Dezember 2019

Neuer Schwachsinn aus den verkehrspolitischen Reihen ist angesagt. Statt sich der generellen Problematik zu stellen und dieser „rechts + geradeaus Ampelregelung“ eine Absage zu erteilen, dampfen die diätfinanzierten Hirne in ahnungsloser Weise leider in die entgegengesetzte Richtung.

Im Einzelnen sieht das dann wie folgt aus:

Lkw-Rechtsabbieger in Schritttempo

Der Entwurf der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht nach Angaben der Bundesregierung vor, dass Fahrzeuge des Schwerverkehrs beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14247) hervor.

Aufgrund der erforderlichen Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in einen Knotenpunkt entstünden hieraus „keine unmittelbaren Sicherheitsrisiken“, heißt es in der Antwort. Anpassungen der sogenannten Signalzeitenpläne seien nicht notwendigerweise geboten, schreibt die Regierung. Eine Überprüfung der Signalsteuerungen könne gegebenenfalls im Rahmen des routinemäßigen Qualitätsmanagements erfolgen. Daher bedürfe es keiner Übergangsfristen und finanzieller Mittel.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

Fazit: In Zukunft steht an jeder deutschen Ampel dann ein „Wachmännchen“ mit Lasergerät (natürlich nur zur Abzocke der Fahrer), dass aufpasst, dass der LKW nicht wie ein Formel 1 Wagen um die Ecken jagt, … statt dem Fußgänger / Radfahrer von Geburt an schon zu signalisieren, dass man sich niemals mit einem abbiegenden 40-Tonner anlegen sollte, egal wie schnell der fährt.

Aber solch komplexe Intelligenz ist in diesem medial verblödeten Lande leider nicht mehr vermittelbar, nachdem Superman ihnen vorgezeigt hat, wie stark man doch sein kann – ohne dabei vollständig auszubluten.


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