Die Saarländische Armutskonferenz hat das jüngste Urteil des Saarländischen Landessozialgerichts zur Berechnung der Wohnungskosten armer Menschen durch die Jobcenter ausdrücklich begrüßt. Danach müssen Wohnungskosten für Leistungsbeziehende, orientiert am Wohngeldgesetz, plus 10 Prozent, erstattet werden. Die Jobcenter hätten sich an die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu halten. Die selbst erstellten Konzepte seien nicht schlüssig.
Die Erfahrungen, so SAK-Vorsitzender Wolfgang Edlinger hätten gezeigt, dass in vielen Fällen die von den Jobcentern gewährten Unterkunftskosten nicht ausreichen, um einen angemessene Wohnraum finanzieren zu können.
Im Ergebnis müssten Sozialleistungsbezieher aus ihrem nicht kostendeckenden Regelsatz noch zusätzlich Mittel für die Miete plus Nebenkosten aufbringen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen beträfe dies fast jeden 5. Leistungsbeziehenden im Saarland.
Die Armut der betroffenen Menschen habe sich somit weiter verschärft. „Das ist nicht zu akzeptieren“ so die Armutskonferenz. Es sei bedauerlich, dass erst Gerichte armen Menschen zu einem menschenwürdigen Leben verhelfen müssen.
Als unzulässig wurden die „Konzepte“ der Landkreise Saarlouis und Neunkirchen sowie des Regionalverbandes vom Landessozialgericht gerügt.
Die Saarländische Armutskonferenz fordert die Landkreise und den Regionalverband auf, zeitnah ihre Konzepte für die Erstattung von Unterkunftskosten anzupassen und dabei die Vorgaben des Bundessozialgerichts einzuhalten.
Quelle: Wolfgang Edlinger, SAK – Vorsitzender