Rentner erhalten ihre Rente für den laufenden Monat erst am jeweiligen Monatsletzten. Bei zahlreichen Rentnern – sowie dem 72-jährigem Kläger – reichen die erarbeiteten Bezüge nicht aus und sie sind darauf angewiesen, Leistungen der Grundsicherung im Alter zu erhalten.
Diese Leistungen werden bereits am Ende des Vormonats für den nächsten Monat ausgezahlt. Eigentlich kein Problem?
Doch, denn im Juli erhöhen sich die Renten.
Beim Kläger betrug die Rentenerhöhung im Juli 2023 fast 16 Euro. Die beklagte Stadt Dortmund berücksichtigte die höhere Rente bereits bei der Auszahlung der ergänzenden Leistungen Ende Juni 2023. Damit war der 72-Jährige nicht einverstanden und klagte vor dem Sozialgericht Dortmund.
Er teilt mit: „Am Ersten eines jeden Monats stehe ihm das allgemeine Sozialgeld in voller Höhe zu.“
Das sah die Kammer mit Verweis auf das Sozialgesetzbuch und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anders. Sie wies die Klage ab. Zu Recht berücksichtigt die Beklagte die erst am Monatsende erhaltene Rente bereits ab dem ersten Juli. Bei der Berechnung der Leistungen sind die laufenden Einnahmen des gesamten Monats zu berücksichtigen. Eine temporäre Unterdeckung ist zu akzeptieren.
Rechtskräftiges Urteil vom 24.04.2024, Az.: S 43 SO 405/23
Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen