Auf die mündliche Verhandlung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage der Universität Osnabrück (Klägerin) gegen das beklagte Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Genehmigung eines Tierversuchs abgewiesen.
Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall
Zeitsoldat durfte wegen Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen werden
Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall
Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam
Gericht weist Klage auf Erteilung eines Jagdscheins ab
Auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2024 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage eines Mannes aus dem Osnabrücker Nordkreis auf Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheins für die Jagdjahre 2022/2023 bis 2024/2025 gegen den Landkreis Osnabrück wegen mangelnder Zuverlässigkeit abgewiesen.
Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
Neben anerkannten Schuldnerberatungsstellen können auch Rechtsanwälte als sogenannte „geeignete Personen“ im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren durchführen (für Schleswig-Holstein siehe § 1 Nr. 1 AG InsO SH). Der außergerichtliche Einigungsversuch ist Voraussetzung für den Antrag auf Privatinsolvenz.
Entschädigung von Gänsefraßschäden
Kein Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verbrühungen mit heißem Tee
Mit 120 km/h durch die Innenstadt = Auto weg
Energieberater haftet bei Falschberatung auch in rechtlicher Sicht
Wer die Vollmacht nicht widerruft
Letale Entnahme eines Wolfes
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 29. März 2024 (Az.: 4 ME 69/24) die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2024 (Az.: 5 B 969/24) zurückgewiesen.
Keine Betreuung in Kindertagesstätte bei fehlendem Masernimpfschutz
Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.