Neues Kindergeld verfassungsrechtlich bedenklich

5. Dezember 2019

Die SPD will auf dem Bundesparteitag eine Kindergrundsicherung beschließen, die aus zwei Teilen besteht. Zum einen aus Infrastrukturleistungen wie beitragsfreier Kita, Mobilitätsleistungen und dem Ausbau von Ganztagsschulen. Zum anderen aus einem „neuen Kindergeld“, welches aus der Zusammenführung von Sozial- und Kindergeldleistungen und dem Entzug von Steuervergütungen für Familien bestehen soll.

„Die SPD fordert die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gleichzeitig plant sie mit der Kindergrundsicherung einen Eingriff in die Grundrechte von Familien“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss dem Steuerpflichtigen nach Abzug seiner Steuerschuld das Existenzminimum verbleiben. Das schließt die Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes ein. Nun will die SPD ein neues Kindergeld finanzieren, indem sie einen Teil des steuerlichen – und vom Grundgesetz geschützten – Kinderfreibetrages streicht.

Die SPD kritisiert zu Recht das derzeitige Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums. Doch anstatt, wie es der DFV fordert, den Kinderfreibetrag von Kindern (2019: 7.620 Euro) auf die Höhe des Grundfreibetrages von Erwachsenen (2019: 9.168 Euro) anzuheben, geht die SPD einen anderen Weg. Der Kinderfreibetrag soll gekürzt werden – und zwar um 50 Prozent des Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

„Die Kürzung des Kinderfreibetrages wird vor allem Familien aus der Mittelschicht schlechter stellen“, sagt Zeh. „Die SPD hat für das sozialdemokratische Kindergeld schlichtweg kein Finanzierungskonzept. Deshalb greift sie der einen Familie tief in die Tasche, um es einer anderen Familie mit einer großzügigen Geste zuzustecken. Das ist keine Familienförderung.“

Das Bundesverfassungsgericht ist 1990 im sogenannten Steuergerechtigkeitsurteil zu einem klaren Ergebnis gekommen. Bei der Einkommensbesteuerung muss ein Betrag in Höhe des Existenzminimums der Familie steuerfrei bleiben. „Die Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern auf das Existenzminimum gilt für alle Familien. Je mehr man an Steuern zahlt, desto höher ist die Wirkung des Freibetrages. Der Familie darf nichts weg genommen werden, was ihr nicht weggenommen werden darf“, kritisiert der Verbandspräsident die Finanzierungsvorschläge zum sozialdemokratischen Kindergeld. „Das Kindergeld ist nichts anderes als die Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern auf das Existenzminimum des Kindes. Es ist keine milde Gabe des Staates, auch wenn es gerne suggeriert wird.“

Quelle: Deutscher Familienverband


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