Mit dem Messer einen Döner gefordert

4. Juli 2023

Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az.: 11 KLs 24/22) hat die 3. Große Strafkammer einen 36 Jahre alten Angeklagten der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit einer versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung sowie in 4 tatmehrheitlichen Fällen des Betruges schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Überdies hat die Kammer die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 385 € angeordnet.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im Dezember 2021 in einer Pizzeria in Leer unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe eines Döners gefordert hat. Da es dem Mitarbeiter der Pizzeria jedoch gelang, sich mit einer Eisenstange zu bewaffnen, sah der Angeklagte von der weiteren Tatausführung ab. Im Anschluss versuchte er sodann eine ebenfalls in der Pizzeria anwesende Zeugin mittels mehrerer Angriffe mit einem Stuhl zu verletzen, packte der Zeugin in die Haare und zog ihr dabei ein Büschel Haare heraus. Ferner buchte der Angeklagte – in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit und – unwilligkeit mehrfach ein Hotelzimmer in Emden für sich und entrichtete das dafür fällige Entgelt, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht.

Die gegen das Urteil von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.Juni 2023 (Az. 3 StR126/23) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Aurich


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