Kosten für die Privathaftpflichtversicherung eines Wohnungsmieters

18. Januar 2022

Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2021 (B 4 AS 76/20.R). Bei den Kosten für die Privathaftpflichtversicherung eines Wohnungsmieters handelt es sich um einen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, sofern dieser bedürftige Mieter mit Abschluss des Mietvertrags eine entsprechende Verpflichtung zur Begründung und Aufrechterhaltung eines solchen Versicherungsschutzes übernommen hat.

Hiermit besteht ein hinreichend enger Zusammenhang zur Gebrauchsüberlassung dieser Wohnung.
Unter den Unterkunftsbegriff des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II lassen sich auch solche Zahlungsverpflichtungen fassen, die ein Mieter aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung dem Wohnungsgeber gegenüber einzugehen hatte.

Eine mietvertragliche Obliegenheit des bedürftigen Wohnungsnehmers zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist grundsicherungsrechtlich beachtlich, weil dieser Versicherungsschutz insbesondere auch an der Mietsache verursachte Schäden mit umfasst.

Quelle: Kommentar Manfred Hammel


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