Ich bedaure das Urteil. Karlsruhe hat eine Chance verpasst, die Diskriminierung von kopftuchtragenden muslimischen Rechtsreferendarinnen zu beenden, erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Bundesländern erlaubt, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch zu verbieten.
Buchholz weiter:
„Im Jahr 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei Lehrerinnen zu Recht als Eingriff in die Religionsfreiheit verurteilt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum nun Referendarinnen mit Kopftuch keine hoheitlichen Funktionen übernehmen können. Die religiöse Neutralität des Staats wird gewährleistet durch die Neutralität der Institution.
Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Beschäftigten widerspricht nicht der Neutralität des Staates: Die Kruzifixe in bayrischen Gerichten und Amtsstuben stellen die Neutralität in Frage, nicht das Kopftuch einer Rechtsreferendarin.
Das Urteil unterstellt indirekt, dass muslimische Juristinnen mit Kopftuch nicht in der Lage wären, sich der staatlichen Neutralität angemessen zu verhalten. Das ist eine in sich diskriminierende Annahme. Es ist jetzt an den Ländern, die diskriminierenden Regeln aufzuheben, denn Karlsruhe erklärt auch, dass das Verbot nicht zwingend sei.
DIE LINKE spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. DIE LINKE steht für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen jeden Zwang – das Kopftuch zu tragen oder es abzulehnen.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE
Anmerkung Sozialticker … mal schauen, wann die Linke begriffen hat, dass dieses Gericht für skurrilste Urteile – entgegen jeglichem Menschenverstand steht und sich darüber auch nicht mehr aufregen braucht. Religionsfreiheit = Pustekuchen, Hartz IV Hungerleider 2010 verboten = 2019 genehmigt, Transidente = weiterhin Knüppeldämme … usw.usf. – Hauptsache der Schlips sitzt straff.