Jobcenter muss mehr zahlen

4. März 2022

Im September und Oktober 2020 wird ein Kinderbonus in Höhe von € 200 bzw. € 100 gezahlt. Im Falle des Getrenntlebens und der Leistung durch Unterhaltsverpflichtete können diese die Hälfte des Betrages, also € 100 bzw. € 50, von ihrer Unterhaltsleistung abziehen.

Die Unterhaltsverpflichteten wird es freuen, aber die Leistungsbescheide, die die alleinerziehenden Personen im Hartz IV-Bezug erhalten, dürften dies im Regelfall noch nicht berücksichtigt haben. Es kommt insofern zu entsprechend reduzierten Beträgen, die zur Verfügung stehen.

Unabhängig davon, dass nach diesseitiger Auffassung die Jobcenter bzw. Sozialämter die Beträge von Amts wegen aufstocken müssten (§ 48 SGB X), ist es empfehlenswert, die eingegangenen Zahlungen und die Bescheide sorgfältig zu prüfen. Im Ergebnis heißt dies: Im September 2020 müssen real € 200 und im Oktober € 100 mehr zur Verfügung stehen.

Quelle: Sozialberatung Ruhr e.V.


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