Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro festgesetzt

30. Dezember 2021

Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert und somit Personalengpässen durch die COVID-19-Pandemie entgegengewirkt werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Bei Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten gibt es keine Änderungen.

Quelle: Presse Deutsche Rentenversicherung Hessen


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