Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Antrag (20/1354) der Fraktion Die Linke abgelehnt, in dem diese vom Bundestag eine Entschuldigung für das Leid, das transgeschlechtlichen Menschen widerfahren ist, verlangt. Gegen den Antrag stimmten alle übrigen Fraktionen des Bundestages.
Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingungen der Sterilisation und Ehescheidung. Den betroffenen Personen und ihren Angehörigen sei dadurch jahrelang erhebliches Leid zugefügt und deren Menschenrechte eklatant verletzt worden, schreibt Die Linke.
Quelle: HIB – Deutscher Bundestag