Entschädigungsanspruch wegen Nutzung des Familien-Pkw

10. Juni 2019

Frankfurt/Berlin(DAV). Steht einer Familie nur ein Pkw zur Verfügung und wird der gemeinschaftlich genutzt, handelt es sich um einen Haushaltsgegenstand. In der Regel haben alle Familienmitglieder das Recht, diesen kostenfrei zu nutzen.

Nach einer Trennung kann ein Partner aber Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben. Dafür muss er allerdings das richtige Verfahren in Gang setzen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2018 (AZ: 4 WF 73/18).

Das Ehepaar lebt getrennt. Der Mann nutzte weiterhin das Auto der Frau, das einzige Familienfahrzeug. Hierfür wollte die Frau eine Nutzungsentschädigung erreichen. Das Auto gehöre ihr.

Grundsätzlich sei eine Nutzungsentschädigung nicht ausgeschlossen, so das Gericht. Es handele sich hier um einen Haushaltsgegenstand. Eine Nutzungsentschädigung während des Zusammenlebens komme nicht in Betracht. Es gebe ein gemeinsames Nutzungsrecht an der Wohnung und den Haushaltsgegenständen, somit auch an dem Pkw.

Bevor die Frau jedoch Nutzungsentschädigung verlangen könne, benötige sie die gerichtliche Zuweisung des Fahrzeugs. Hierfür müsse sie einen Antrag bei Gericht stellen. Darüber hinaus müsse sie ihren Ehemann dann zur Zahlung des Nutzungsausfalls auffordern. Erst danach könne sie – bei Weigerung ihres Mannes – ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Quelle und Information: www.dav-familienrecht.de


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