Enkeltrick

25. August 2024

Dem gemeinsamen und geistesgegenwärtigen Eingreifen des örtlichen Justizwachtmeisterdienstes sowie Kräften des Regionalen Sicherheitsteams ist es zu verdanken, dass am 23. Juli 2024 am Amtsgericht Wittmund die Durchführung eines sog. Enkeltricks bzw. Schockanrufs erfolgreich vereitelt werden konnte.

In den Nachmittagsstunden wurde ein Herr an der Sicherheitsschleuse des Amtsgerichts vorstellig, um eine größere Summe Bargeld zur Gerichtskasse einzuzahlen. Den Beamtinnen und Beamten kam dies aufgrund der Gesamtumstände verdächtig vor. Daher klärten sie das Anliegen des Mannes weiter auf. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann und seine Ehefrau zuvor einen Anruf erhalten hatten, wonach ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine schwangere Frau ums Leben gekommen sei und nun von der Polizei bis zur Zahlung einer Kaution festgehalten werde.

Der Mann berichtete den Beamtinnen und Beamten zudem von einer weinenden Frau im Hintergrund des Telefonats, welche die Ehegatten für die eigene Tochter gehalten hatten. Den telefonischen Anweisungen folgend hob das Ehepaar einen sechsstelligen Geldbetrag von der Bank ab. Zu seinem Glück wich das Ehepaar jedoch in einem entscheidenden Punkt von den telefonischen Vorgaben ab: Statt wie gefordert auf den zweiten Anruf mit weiteren Informationen zur Geldübergabe zu warten, begab sich der Mann direkt zum Amtsgericht und trug sein Anliegen den Justizbediensteten vor, die sich des Mannes annahmen und die Polizei verständigten. Zu einer Geldübergabe ist es nicht gekommen.

Wichtige Hinweise in eigener Sache:

1) Zahlungsaufforderungen der Justiz erfolgen ausschließlich schriftlich, nicht per Telefon. Die Aufforderungen enthalten zudem immer ein Kassenzeichen/Aktenzeichen.

2) Es besteht keine Barzahlungspflicht. Zahlungen an die Justiz können immer auch per Überweisung vorgenommen werden.

3) Einzahlungen bei den Amtsgerichten werden nicht außerhalb des Gerichtsgebäudes oder außerhalb der Öffnungszeiten der Gerichte entgegengenommen. Die Gerichte fordern hierzu auch nicht auf.

4) Die Justiz kommuniziert nicht über SMS oder Messenger-Dienste.

In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich durch persönliche Rückfrage am Servicepoint der Gerichte oder über die Festnetznummer des Gerichts abzusichern. Die offiziellen Rufnummern sind auf der Internetseite des jeweiligen Gerichts unter „Kontakt“ abrufbar.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg


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