DNA-Untersuchung auf Haut-, Haar- und Augenfarbe öffnet Büchse der Pandora

2. August 2019

Berlin(DAV). Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz, nach dem Ermittler DNA-Spuren von unbekannten Tätern auf das Alter sowie Augen-, Haar- und Hautfarbe untersuchen dürfen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt: Mit der Änderung wird eine Entwicklung angestoßen, deren Ende sich nicht absehen lässt. Der Gesetzgeber muss für die Verwendung enge Grenzen setzen.

Um Tatortspuren auf die genannten Merkmale untersuchen zu können, werden Ermittler die sogenannten codierenden Sequenzen der DNA auswerten. „Das ist ein Paradigmenwechsel“, sagt Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Mitglied des Ausschusses Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Verbesserung von Ermittlungsmethoden sei zwar prinzipiell eine gute Sache. Dennoch ist mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Vorsicht geboten. Denn die Datenbanken der Ermittlungsbehörden werden technisch immer besser, umfangreicher und immer öfter miteinander vernetzt werden. „Um die Rechte des Einzelnen zu schützen, müssen Gesetzgeber und Rechtsprechung genau definieren, wie und wofür die Informationen verwendet werden dürfen“, fordert Rechtsanwalt Rosenthal. Bei der Einführung der DNA-Untersuchung hätten viele Angst vor dem gläsernen Menschen gehabt. Diese sei damals durch die Erwartung besänftigt worden, dass keine codierenden Sequenzen der DNA untersucht würden. Bislang dürfen Ermittler am Tatort gefundene DNA-Spuren nur auf das Geschlecht untersuchen.

Die geplanten Befugnisse bei der DNA-Analyse bergen auch das Risiko der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Kristallisiert sich heraus, wie der Urheber einer DNA-Spur – wahrscheinlich – aussieht, könnte dies zu Reihenuntersuchungen innerhalb der entsprechenden Bevölkerungsgruppe führen. Das wird aber eher nicht passieren, wenn die Untersuchung auf die Merkmale weiß, grünäugig und braunhaarig hinweist.

Somit werden Bevölkerungsgruppen unterschiedlich behandelt, was eine Diskriminierung ethnischer Minderheiten begünstigen kann. In der öffentlichen Wahrnehmung kann diese Differenzierung zu fremdenfeindlichen Strömungen führen. Dabei ist zu beachten, dass die Untersuchungen nach heutigem Stand der Wissenschaft nur in 80 bis 90 Prozent der Fälle richtige Ergebnisse liefern.

Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“, den das Bundesjustizministerium erarbeitet hat. Der Entwurf ist derzeit in der Ressortabstimmung.

Quelle: Presse Deutscher Anwaltverein


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