Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Weg für die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform freigemacht. Sie zielt darauf ab, Studenten und Schülern aus sozial schwachen Familien mehr staatliche Unterstützung zu gewähren und den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern.
Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern
In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass er noch weiteren Reformbedarf beim BAföG sieht. Der Kreis der Anspruchsberechtigten müsse dauerhaft und sinnvoll erweitert werden, damit alle Menschen die Chance hätten, sich bestmöglich zu qualifizieren, erklärt er. Dem vielfältigen Ausbildung- und Weiterbildungsangebot sollten entsprechende Förderungsinstrumente zur Ausbildungsfinanzierung gegenüberstehen.
BAföG weiterentwickeln
Ausdrücklich fordert er die Bundesregierung auf, die Förderung bei der nächsten Novellierung weiterzuentwickeln. Dabei müsse es auch darum gehen, das BAföG für Teilzeitstudiengänge und schulische Teilzeitausbildungen zu öffnen, um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Auch über die Anhebung der Altersgrenzen sollte nachgedacht werden.
Orientierung ermöglichen
Außerdem sollte die BAföG-Unterstützung bei allen rechtlich zugelassenen Modellen eines Orientierungsstudiums möglich sein. Dies würde es den Studierenden erleichtern, das passende Studium zu finden und wiederum Studienabbrüche zu vermeiden. Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.
Die Reform im Einzelnen
Mit der BAföG-Reform steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent: 5 Prozent im Jahr 2019 und nochmals 2 Prozent im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studentinnen und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro.
Höhere Freibeträge und Erleichterungen bei Rückzahlung
Angehoben werden auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die für den BAföG-Bezug entscheidend sind. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden als bisher. Außerdem erleichtert die Reform die Rückzahlung der Fördersumme. Hierzu führt das Gesetz eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung ein: Danach wird die Restschuld erlassen, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt stufenweise in Kraft. Die ersten Leistungsanpassungen sollen zum bevorstehenden Schuljahres- bzw. Semesterbeginn erfolgen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 07.06.2019