Ein junger Berufsanfänger schloss, auf Anraten seines Versicherungsberaters, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der junge Mann wollte die Beiträge geringhalten. Der Berater empfahl ihm eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 EUR, das reiche zum Anfang vollkommen aus, meinte er. Dann schlug das Schicksal zu.
Der Verbraucher hatte einen schweren Autounfall, wurde krank und arbeitslos. Die Krankenkasse erklärte ihn für arbeitsunfähig und „steuerte ihn aus“. Daraufhin beantragte der junge Mann seine Berufsunfähigkeitsrente sowie die gesetzliche Grundsicherung (ALG II) und erlebte eine böse Überraschung. Das Sozialamt rechnete die Ansprüche von Grundsicherung und privater Berufsunfähigkeitsrente gegeneinander auf. Somit „fraßen“ die gesetzlichen Ansprüche die private Absicherung fast komplett auf!
Kompletter Artikel und Quelle: Verbraucherzentrale Bremen