Berlin fordert vom Bund eine Änderung der Sanktionsregelungen für Hartz-IV-Leistungsberechtigte

25. Juni 2020

Der Berliner Senat bringt einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, der Sanktionen für junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausschließen soll. Das hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen.

Hierzu erklärt Senatorin Breitenbach: „Der Regelbedarf von Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern ist knapp kalkuliert. Leistungskürzungen treffen die Menschen, die nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung haben, besonders hart. So führt eine Pflichtverletzung bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren dazu, dass Leistungen zum Lebensunterhalt vollständig wegfallen. Bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres werden zusätzlich auch noch die Mietzahlungen eingestellt.

Darüber hinaus sind auch Kinder und Jugendliche von Sanktionen, die gegen ihre Eltern ausgesprochen werden, direkt betroffen. Wird ein Elternteil oder werden beide Elternteile aufgrund von Pflichtverletzungen sanktioniert, bedeutet dies einen Einschnitt in die finanziellen Möglichkeiten der Familie als Ganzes. Dies führt zu einer Unterdeckung des Bedarfs aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, ohne dass sie selbst etwas für diesen Zustand können oder ihn aktiv beseitigen könnten.

Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Sanktionsregelungen im SGB II entsprechend zu ändern und einzelne Personengruppen besonders zu schützen. Dazu gehört ein uneingeschränktes, nicht-sanktionierbares Recht auf Leistungen für junge Erwachsene unter 25 Jahren. Diese bedürfen vielmehr der gezielten Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und/oder Ausbildung.

Darüber hinaus erwartet der Senat von Berlin von der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut, indem bei Familien im SGB-II-Bezug mit Kindern unter 18 Jahren keine Sanktionen mehr ausgesprochen werden sollen, um die negativen Folgen finanzieller Armut bei Kindern weiter zu bekämpfen.“

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Anmerkung Sozialticker … wow – wer aber nun glaubt, die siebenschwänzige Katze ist bald abgeschafft worden, der irrt nur zum Teil, denn in den Schubladen der „Gewählten“ liegen bereits die Pläne zum Bau/Einsatz der neunschwänzigen Knute – und die wird noch schmerzhafter knallen, als die bisherigen Vorgehensweisen. Kinder und deren Eltern können immer nur so viel fressen, wie es der finanzielle Gabentisch hergibt und da ist es egal, ob die Eltern / oder das Kind in menschenverachtenden Sanktionen stecken. Sowas nennt man auch politisch verschönte Mumpelkotze. Eine verfassungsmäßige Würde kann – nochmals Dank an dieses tolle Bundesverfassungsgericht – nur noch mit der kompletten Verwertung der eigenen Arbeitskraft erlangt werden, da sind solche Schmeicheleien eher schmieriges Wahlgeplänkel fürs pisageplagte Wahlvolk. Zum „Hände rein waschen“ kann man ja gern solche Forderungen aussprechen, um hinterher immer sagen zu können, – „seht, wie hatten es ja gefordert“ – und währenddessen krepieren die Menschen nicht nur an Corona, sondern auch unter dieser asozialen Beweihräucherung.


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