Bargeld umgehend in eine Tüte packen

13. November 2023

Das Urteil der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim vom 16. März 2023 (20 KLs 22 Js 35906/19) ist nunmehr rechtskräftig. Die Strafkammer hat mit diesem Urteil einen heute 28-jährigen Angeklagten wegen Betruges unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie einen mittlerweile 25-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Betrug unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nachdem der 28-jährige Angeklagte seine Revision zwischenzeitlich bereits zurückgenommen hatte, hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr die Revision des 25-jährigen Angeklagten durch Beschluss vom 17.10.2023 (6 StR 347/23) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer wurde eine Frau von mehreren unbekannt gebliebenen Personen angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgaben. Diese haben der Frau zunächst wahrheitswidrig mitgeteilt, dass ihre Wohnung im Visier einer bewaffneten rumänischen Diebesbande sei. Im Rahmen eines weiteren Telefonats wurde der Frau sodann wahrheitswidrig erklärt, dass ihr Haus von Polizeibeamten umstellt sei. Zudem wurde sie aufgefordert, ihr Bargeld umgehend in eine Tüte zu packen und vor das Haus zu stellen. Die Frau hielt die von den vermeintlichen Polizeibeamten geschilderte Lage für wahr und stellte deswegen Bargeld in Höhe von 11.000,00 Euro wie aufgetragen vor die Tür.

Der mittlerweile 28-jährige Mann war in dieser Zeit mit den Hinterleuten in Kontakt und hat mit diesen zusammengearbeitet. Die Angeklagten haben dann das Geld abgeholt und sich damit entfernt.

Quelle: Landgericht Hildesheim


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