Die 17. Kammer hat nach der am 10. Dezember 2024 durchgeführten Anhörung der Antragstellerin – der Stadt Bad Münder – und der Beteiligten – des betroffenen Personalratsmitglieds und des Personalrats – den Antrag auf Ausschluss abgelehnt.
Das Personalratsmitglied – der Beteiligte zu 1. – hat zwar gegen die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht verstoßen, indem er mit dem stellvertretenden Bürgermeister über die Personalangelegenheit sprach und diesen dabei um Vertraulichkeit bat. Die Kammer hat den Verstoß im Einzelfall aber nach Abwägung aller Umstände noch nicht als grob bewertet.
Der Beteiligte zu 1. hatte dem stellvertretenden Bürgermeister nichts Ehrenrühriges über einen anderen Beschäftigten oder sonstige besonders sensible Daten mitgeteilt, sondern es ging vielmehr um eine objektive Stellenbewertung und eine daraus folgende Eingruppierung und damit auch um Fragen der Vergütungsstruktur und -gerechtigkeit innerhalb der Dienststelle. Dem Beteiligten zu 1. kommt ferner zugute, dass er nach seinem Nachrücken als Ersatzmitglied nicht über seine Schweigepflicht belehrt wurde und auch noch keine personalvertretungsrechtliche Grundschulung besucht hatte.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht statthaft.
Quelle: Az.: 17 A 2737/24 – Verwaltungsgericht Hannover