Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und lehnt zugleich die Forderung nach unveränderter Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz ab.
In seiner Sitzung am Mittwoch wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen, „soweit es darum geht, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen (beispielsweise Strom) in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und einen Umstieg auf alternative Antriebstechnologien mit einer Reaktivierung und deutlichen Stärkung des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zu fördern“, sowie das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke hatten für einen Berücksichtigungsbeschluss ohne den erwähnten „Soweit-Satz“ plädiert.
Die Petentin fordert in ihrer aus dem Dezember 2023 stammenden Eingabe eine unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz sowie der KfZ-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte. Für die betroffenen Betriebe hätten die seinerzeit geplanten Streichungen zusätzliche steuerliche Belastungen in Höhe von etwa 900 Millionen Euro zur Folge gehabt, schreibt die Landwirtin in ihrer Petition. Ausgehend von den seitens der Bundesregierung insgesamt geplanten Kürzungen sogenannter „klimaschädlicher Subventionen“ in Höhe von rund drei Milliarden Euro müsse die Land- und Forstwirtschaft einen Beitrag zu diesen Einsparungen von fast einem Drittel leisten und würde daher überproportional belastet, kritisiert sie.
Bei einer öffentlichen Sitzung zu der mehr als 75.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 161196) im Januar 2024 hatte die Petentin darauf verwiesen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe einen hohen Beitrag zur Ernährungssicherheit in Deutschland leisten würden. Landwirtinnen und Landwirte müssten ihr Einkommen erwirtschaften und seien nicht durch Tarifverträge mit Inflationsschutz und geregelten Arbeitszeiten abgesichert. Sie pflegten die Kulturlandschaft, sorgten für den sozio-ökonomischen Zusammenhalt auf dem Land und trügen den Umbau auf erneuerbare Energien mit. Dennoch, so die Petentin, sei allein im vergangenen Jahr massiv bei den landwirtschaftlichen Betrieben gekürzt und seien Auflagen ausgeweitet worden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass von der avisierten Abschaffung der Begünstigung bei der Kfz-Steuer für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge abgesehen worden sei. Darüber hinaus werde der Wegfall der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nicht sofort vollzogen. Vielmehr sei eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung vorgesehen. Dieses Auslaufen der Steuerbegünstigung von Agrardiesel reduziere die finanzielle Mehrbelastung von Betrieben und schaffe Zeit zur vorausschauenden Planung möglicher Verhaltensanpassungen, heißt es in der Vorlage.
Vollständig unterstützen könne der Ausschuss die Forderungen der Petition nicht, weil Haushaltskonsolidierungen in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 erforderlich seien. Sie seien mit Fokus auf den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Wege eines politischen Kompromisses erzielt worden, der im Übrigen neben der Landwirtschaft auch Sparanstrengungen anderer Bereiche erfordere. „Ein darüberhinausgehendes parlamentarisches Tätigwerden des Petitionsausschusses kann daher diesbezüglich nicht in Aussicht gestellt werden“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.
Quelle: Deutscher Bundestag – HIB