Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, wegen der Abgasmanipulation bei dem verbauten Dieselmotor der Motorbaureihe EA189 EU 5 könne der Käufer eines VW Passat Variant vom Kaufvertrag zurücktreten (Urteil vom 17. Oktober 2019, Aktenzeichen I-13 U 106/18).
Wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller des Fahrzeugs sei dem Käufer eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zumutbar gewesen.
Der Händler in Düsseldorf muss nun dem Käufer aus Bergisch Gladbach den Kaufpreis erstatten und darauf Verzugszinsen zahlen, da der Käufer das Fahrzeug schon im Jahr 2016 zurückgeben wollte, was der Händler verweigerte. Umgekehrt muss sich der Käufer eine Nutzungsentschädigung für jeden mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.
Soweit der Käufer weitergehende Aufwendungen wie die Miete für die Garage des Fahrzeugs, Kleiderbügel, einen Smartphone-Adapter und dergleichen ersetzt haben wollte, hatte er damit keinen Erfolg.
Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.
Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen