Im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg sind Einzelfälle bekannt geworden, in denen Unberechtigte mittels gefälschter Kostenrechnungen den Versuch unternehmen, vermeintliche Leistungen des Handelsregisters (z. B. Handelsregisterbekanntmachungen bzw. Eintragungen in das Handelsregister) gegenüber Gewerbetreibenden abzurechnen.
Die Rechnungen weisen als scheinbaren Aussteller ein Amtsgericht aus und sollen den täuschenden Anschein erwecken, legitime Gerichtsgebühren zu erheben.
Aus diesem Anlass wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Kostenrechnungen in Handelsregistersachen bei den Amtsgerichten Oldenburg, Osnabrück und Aurich
– niemals Zahlungsaufforderungen zugunsten von Konten mit ausländischer IBAN enthalten. Die Gerichtskonten führen stets die Länderkennung „DE“. In Registersachen beginnt die IBAN der Gerichte wie folgt:
Amtsgericht Oldenburg: DE71 2505 0000[…]
Amtsgericht Aurich: DE50 2505 0000[…]
Amtsgericht Osnabrück: DE70 2505 0000[…]
– als Zahlungsempfänger/Kontoinhaber niemals den Namen einer Einzelperson ausweisen.
– keine kurzfristigen Zahlungsziele von 3 Tagen vorsehen.
– keine Androhung enthalten, wonach die Registereintragung gelöscht wird, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt.
In den bekannt gewordenen Fällen ist Strafanzeige erstattet worden.
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg