Verschwörungstheorien Plakatekleber

1. März 2024

Vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz (Berufungskammer) ist das Berufungsverfahren gegen den in der Presse so genannten (notorischen) „Plakatekleber“ zu Ende gegangen.

Die Kammer hat im gerade verkündeten Urteil die Berufung des Mannes verworfen, so dass es bei der in der ersten Instanz verhängten Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung bleibt.

Der Angeklagte, der seit Jahren in der Landauer Innenstadt selbstgebastelte Plakate an Hauswände und insbesondere Verkehrsschilder klebt, auf denen er wirre Verschwörungstheorien und vor allem heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet, wurde unter anderem der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Beleidigung für schuldig befunden.

Quelle: Landgericht Landau


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