Sei es die Lichterdekoration oder das kleine Spielzeug zu Weihnachten – gerade in der Weihnachtszeit werden viele Produkte verwendet, die mit Knopfzellen betrieben werden. Damit steigt das Risiko, dass Kinder diese in die Hände bekommen und beim spielerischen Ausprobieren verschlucken. Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, drohen schwere Schleimhautschädigungen.
In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt, bei denen Knopfzellen verschluckt wurden. Laut einer Umfrage im aktuellen Verbrauchermonitor des BfR haben 58 Prozent der Befragten noch nicht von diesem Risiko gehört. Das BfR informiert daher verstärkt über die Gefahren von Knopfzellen und rät dringend dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren.
Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Gerade für Kleinkinder können Knopfzellen sehr gefährlich sein, wenn sie beim Spielen verschluckt werden. Aber viele Eltern wissen das nicht. Daher ist es wichtig, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung gerade zur Weihnachtszeit verstärkt hierüber informiert. Schon beim Kauf von Spielzeug sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf schauen, dass die Sicherheit geprüft wurde. Orientierung gibt hierbei das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“, das staatlich geregelt, aber freiwillig ist. Das CE-Kennzeichen ist demgegenüber bei Spielzeug Pflicht, es beinhaltet jedoch nur die Aussage der Hersteller selbst, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ohne dass das von einer unabhängigen Stelle überprüft wurde.“
BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Wir raten dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren. Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte umgehend eine Untersuchung in einer Klinik erfolgen.“
Knopfzellenbetriebene Geräte sind in der Weihnachtszeit allgegenwärtig. Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist (z. B. durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Aber auch bei LED-Teelichtern, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik und Fernbedienungen für die Beleuchtung muss auf die Sicherheit von Kindern geachtet werden, so dass die Knopfzellen nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Auch bei der Lagerung von neuen und gebrauchten Knopfzellen sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass alle (auch vermeintlich leere) Knopfzellen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den Kontakt mit der feuchten Schleimhaut fließt Strom. An der Grenzfläche zwischen Knopfzelle und Schleimhaut entstehen Hydroxidionen, die zu schweren Verätzungen führen können. Ein erhöhtes Risiko besteht für Kleinkinder durch große Knopfzellen (ab 20 mm), da ein Steckenbleiben in der engen Speiseröhre besonders wahrscheinlich ist.
Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, treten oft zunächst keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden stellen sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten ein. Im weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen sogar tödlich sein.
Je stärker die Batterie aufgeladen ist und je länger die Knopfzelle in der Speiseröhre verbleibt, desto größer können die gesundheitlichen Schäden sein. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.
Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik. Arztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen Verätzungsrisiken. Eine in diesem Jahr verabschiedete Änderung des Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein nationales Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt werden. Diese sollen einen wesentlichen Beitrag zur Früherkennung von Risiken und zur Einleitung von Maßnahmen zur Risikominderung leisten.
Quelle: BfR und BMUV