Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. Frührentnerinnen und Frührentner hatten bislang eine so genannte Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen.
Bei den Altersrenten gibt es nun grundsätzlich keine Begrenzung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes mehr. Durch die neue Regelung sollen die Versicherten eine noch größere Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhalten.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten richten sich ab 2023 nach der Lohnentwicklung und werden jährlich angepasst. Hier ist auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit zu beachten.
Aufgrund der Neuregelungen können erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner innerhalb ihres Leistungsvermögens einen höheren Hinzuverdienst erzielen. Dadurch soll eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gebaut werden.
Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Hessen