Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keinen Impfzwang. Das im Grundgesetz in Artikel 2 Absatz 2 seit 1949 verankerte Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit setzt immer die Einwilligung, also die Freiwilligkeit der betreffenden Person voraus.
Ursache hierfür sind die medizinischen Experimente der Nazis (Stichwort: KZ-Arzt Mengele), bei denen an KZ-Insassen, insbesondere Menschen jüdischen Glaubens, aber auch an ansonsten von den Nazis für „unwertes Leben“ gehaltenen Menschen mit Behinderungen, auch an Kindern jeglichen Alters [https://www.aerzteblatt.de/archiv/60695/NS-Medizinversuche-Nicht-gerade-koerperlich-besonders-wertvolle-Kinder] unter anderem Impfexperimente vollzogen wurden. Die Frage, ob das Grundgesetz durch ein einschränkendes Gesetz einen Impfzwang zum Beispiel im Falle wie der mittelalterlichen Pest mit einer Todesquote von 60-70 Prozent zuließe, braucht hier angesichts einer weltweiten durchschnittlichen Todesrate nach WHO-Statistiken von etwa 2 Prozent [https://www.who.int/publications/m/item/weekly-epidemiological-update-on-covid-19—24-august-2021] nicht diskutiert zu werden, zumal die tatsächliche Quote geringer sein dürfte wegen der unbekannten Zahl tatsächlich Infizierter.
Bemerkenswert ist, dass es immer noch keine gesicherten statistischen Daten gibt – wer eine halbwegs statistische Datenlage sucht, muss auf israelische, britische oder us-amerikanische Untersuchungen zurückgreifen –, sondern gerade in Deutschland nicht einmal eine statistisch akzeptable Datenlage anhand der festgestellten Infektion gibt. Dafür wird die Öffentlichkeit auch und gerade mit Hilfe der mainstream media geradezu mit Impfquoten zugeschissen. Dabei wäre es schon im Frühjahr 2020 angebracht gewesen, bezogen auf Deutschland, fünf, sechs Großstädte und ländliche Landkreise rauszusuchen, komplett durchzutesten und die erhaltenen Daten auf das Bundesgebiet hochzurechnen, um einen Überblick über die tatsächliche Ernsthaftigkeit der Lage zu bekommen.
Inzidenzzahlen ohne Kenntnis der Gesamtinfektionslage sind statistisch nicht das Papier wert, auf dem sie ausgedruckt werden. Lediglich die absolute Sterbezahl eröffnet einen Blick darauf, ob eine Übersterblichkeit bei CoViD-19 vorliegt und, wenn ja, wie deutlich diese ist. Derzeit kann nur gesagt werden, dass die anfangs hohen Sterbezahlen in Italien, oder die in den USA und Brasilien einem politisch aus finanziellen Gründen gewollten maroden Gesundheitssystem geschuldet sind. Und wenn heute nicht mehr primär nach der Zahl der Infektionen, sondern nach der Zahl der benötigten Intensivbetten die Lage beurteilt werden soll, wobei gleichzeitig, wiederum aus finanziellen Gründen politisch gewollt bloß nicht zuviel Pflegepersonal eingestellt werden soll, während bestimmte Konzerne mit Milliardenbeträgen aus Steuermitteln gepäppelt werden, dann wird deutlich, dass es nicht primär um die Pandemie-Bekämpfung geht im Interesse der Menschen, sondern um Profitinteressen, wozu auch ein Impfzwang gehört.
Nachdem, um sozialen Krawallen vorzubeugen, die Menschen im Sommer wieder in Urlaub fahren durften (Niederlande, „Ballermann“ etc.) und nach deren Rückkehr die Infektionszahlen für CoViD-19 wieder stark angestiegen waren, und nachdem, auch urlaubsbedingt, die Impfrate nicht schnell genug gestiegen war, gleichzeitig aber nicht noch einmal die Wirtschaft durch shut-downs malträtiert werden sollte, entsann sich die deutsche Politik der „Hartz IV“-Praxis, einer perfiden Praxis, die Strafe unter dem Deckmäntelchen der Sanktion gegen Unwillige austobt: wer geimpft ist, soll alles dürfen, wer nicht geimpft ist, quasi nur noch Nahrungsmittel einkaufen dürfen.
Letzteres kann nämlich wegen des bereits oben erwähnten Verfassungsgebots, welches die körperliche Unversehrtheit garantiert, nicht auch noch verboten werden. So, wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bei einer „Hartz IV“-Sanktion zwar der sogenannte sozio-kulturelle Anteil von maximal 30 Prozent der Regelleistung gekürzt werden darf, jedoch nicht das sogenannte physische Existenzminimum, und so, wie bei den „Hartz IV“-Unterkunftskosten, deren „Angemessenheit“ häufig willkürlich oder mit Hilfe von Auftragsgutachten heruntergerechnet wird, angeblich kein Umzugszwang ausgeübt wird, gleichzeitig die existenznotwendigen Leistungen aber gekürzt werden, weil du ja hungern kannst, wenn du unbedingt wohnen bleiben willst, so wird es offiziell keinen Impfzwang geben, ein solcher aber tatsächlich durch die Hintertür eingeführt werden, nach dem Motto, es steht dir ja frei, dich impfen zulassen.
Quelle und vollständiger Artikel: Herbert Masslau