Absehbares Auslaufen des Gute-Kita-Gesetzes

8. Dezember 2020

Wenn der Bund sich nicht zu seiner Verantwortung bekennt, ist das Gute-Kita-Gesetz tot, und der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung wackelt“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Forderungen der Länderfamilienminister zum absehbaren Auslaufen des Gute-Kita-Gesetzes.

Müller weiter:

„Von Anfang an hat der Bund die Mittel im Gute-Kita-Gesetz auf vier Jahre befristet. Von Anfang an haben wir die strenge Befristung der Mittel kritisiert. Die Länder haben diese Kröte jedoch geschluckt, weil sie im Gegenzug mit dem Geld nahezu machen konnten, was sie wollten. Dieser Umgang mit den Rechten von Kindern, den Bedürfnissen von Familien und den Fachkräften ist unverantwortlich. Das Kita-System ist seit Jahren unterfinanziert, es gibt keine Konzepte, den Fachkräftemangel langfristig zu beheben, und keinen Plan, die Qualität bundesweit auf ein vergleichbares Niveau zu heben.

In der Corona-Krise werden darüber hinaus Eltern, Erzieherinnen und Kinder mit dieser Situation alleine gelassen. Die Qualität sinkt, der Fachkräftemangel nimmt zu, und die Belastung für die Beschäftigten steigt. So darf es nicht weitergehen. Gut, dass die Länder das nun erkannt haben.

Wir fordern umgehend ein Bundeskitaqualitätsgesetz mit klar umrissenen Mindestqualitätsstandards und einem dauerhaften Einstieg des Bundes in die Finanzierung des laufenden Kitabetriebes.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE


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