Phishing-Betrug! Datenklau und der Bergdoktor …am Telefon

9. November 2020

Viele Verbraucher:innen verbringen im „Corona-Lockdown light“ mehr Zeit zu Hause: Eine ideale Voraussetzung für betrügerische Anrufe. Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) häufen sich nun die Beschwerden. Die vermeintlichen Gründe der Anrufer zur Kontaktaufnahme mit den Verbrauchern sind abwechslungsreich – das Ziel immer das eine: Ihr Geld. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, wie Sie sich schützen können.

Masche 1: Die Lotterieschulden

Einfallsreich und dreist, so lassen sich Betrugsanrufe am besten beschreiben, die derzeit viele Brandenburger Verbraucher erreichen. Ein Klassiker: Der Anrufende behauptet, der Betroffene hätte sich bei einer Lotterie angemeldet und vergessen zu kündigen. Statt 700 Euro für den angeblich bereits laufenden Vertrag zahlen zu müssen, biete man an, gegen Zahlung von nur 300 Euro die Verpflichtungen vorzeitig zu beenden. „Viele Verbraucher wissen zwar, dass sie nie einen Lotterievertrag hatten und gehen deshalb richtigerweise nicht auf das Angebot ein. Sie sind gleichwohl verängstigt, weil die Betrüger häufig alle Daten haben, von der Adresse bis zur Bankverbindung“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Hier hilft nur eins: Das Bankkonto regelmäßig beobachten und unrechtmäßig abgebuchte Beträge zügig zurückbuchen lassen.

Masche 2: Enkeltrick trifft Corona-Angst

Ein weiterer schon bekannter Betrugsversuch ist der „Enkeltrick“. Auch hier gehen die Betrüger mit der Zeit. „Ein Verbraucher berichtete uns, dass sich ein Mann am Telefon als sein Enkel ausgegeben hätte. Er sei an Covid-19 erkrankt und brauche nun dringend Geld“, so Kahnert.

Masche 3: Der Bergdoktor

Fast für Erheiterung sorgte dagegen ein weiterer Versuch an Geld zu gelangen: „Einer Verbraucherin wurde mitgeteilt, es würde ein vollstreckbares Urteil aus dem Jahr 2014 gegen sie vorliegen. Gleich würde sich ein Rechtsanwalt melden, der eine Zahlung mit ihr vereinbaren wolle. Der Anruf kam auch prompt. Der Mann stellte sich als Martin Gruber vor. Das kam der Verbraucherin komisch vor, hieß der vermeintliche Rechtsanwalt doch genauso wie der Arzt aus ihrer Lieblingsserie „Der Bergdoktor“. „Haken Sie nach, für welche Firma der Anrufer arbeitet und legen Sie sofort auf, wenn Sie keine sinnvolle Antwort erhalten oder gar bedroht oder beschimpft werden“, rät die Verbraucherschützerin.

Unser Tipp: Nicht einschüchtern lassen und einfach auflegen

Eine Strafanzeige wegen dieser Delikte läuft leider häufig ins Leere. Die verwendeten Rufnummern existieren nicht und welche Person oder Firma da tatsächlich angerufen hat, weiß der Verbraucher auch nicht. Bei hartnäckigen Nachfragen reagieren die Anrufer häufig unwirsch und beenden ihrerseits das Gespräch. So ist eine Ermittlung für die Polizei schwierig, weiß man doch gar nicht, wo man ansetzen soll.

Verbraucher können sich effektiv schützen, indem sie möglichst keine weiteren Daten in solchen Telefonaten preisgeben und die Anrufe zügig abbrechen. „Fürchten Sie Nachteile oder sind Sie wegen eines solchen Anrufs verängstigt, melden Sie sich bei der Verbraucherzentrale“, rät Kahnert.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus, um an Kontodaten und Passwörter zu kommen und Geld abzubuchen – Rufnummern sind so manipuliert, dass es wie ein echter Anruf der Bank aussieht – Kunden sollten keine Kontodaten oder Passwörter am Telefon durchgeben und diesen Anruf ihrer Hausbank melden.

Das Konto sei gehackt worden und um Schaden abzuwenden, sollen die Kundeninnen und Kunden dem Betrüger am Telefon, die TAN zur Sperrung durchgeben. So oder so ähnlich lauten aktuell die Anrufe vermeintlicher Bankmitarbeiter.

„Ich habe hier eine Abbuchung von 5.000,00 Euro vorliegen. Stimmt das?“ Mit dieser Aussage wurde eine Bremerin kürzlich geschockt. Denn sie hatte diesen Betrag weder abgehoben noch als Überweisung angewiesen. Der Betrüger bat ihr sogleich Hilfe an. „Dann müssen wir Ihr Konto sperren, geben Sie mir Ihre PIN.“ Die angezeigte Telefonnummer war die Ihrer Hausbank, so dass die Verbraucherin keinen Verdacht schöpfte. „Betrüger können Telefonanrufe so manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer angezeigt wird, zum Beispiel die Ihrer Bank. Dieser Vorgang heißt Call-ID-Spoofing“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Nach den vermehrten Corona-Phishing-Mails im Sommer, versuchen es Betrüger aktuell mit Anrufen.

Sensible Daten und Einmalpasswörter nicht durchgeben

Am Telefon möchten die Betrüger dann weitere Daten und Passwörter von den Kunden. Eine Transaktionsnummer (TAN) fürs Online-Banking ist ein Einmalpasswort, das bei jeder Transaktion neu erstellt wird und nur kürz gültig ist. Beim aktuellen Passwort-Fischen (englisch: „Phishing“) wird der Verbraucher dann entweder aufgefordert, Kontonummer und PIN durchzusagen oder gebeten, das Konto aus vermeintlichen Sicherheitsgründen durch Durchsage dieser TAN angeblich „zu sperren“. „Die so ergaunerten Daten nutzen die Betrüger, um das Konto ihrer Opfer sofort leerzuräumen“, weiß Nicole Mertgen-Sauer aus ihrer Beratungspraxis zu berichten.

Verbraucher sollten misstrauisch sein und sich schützen

„Sollen Verbraucher Daten oder Passwörter am Telefon durchsagen, ist dies höchst unseriös und ein Anzeichen für Betrug“, warnt Nicole Mertgen-Sauer. Auch wenn so eine Nachricht am Telefon schockiert und überrascht. „Geben Sie keine Daten am Telefon weiter. Legen Sie auf und melden Sie den Vorfall bei Ihrer Bank“, rät die Rechtsexpertin. Dort kann im Zweifel überprüft werden, ob es bereits auffällige Kontobewegungen gab.

Phishing-Opfer sollten schnell handeln – 116 116

Sollten Verbraucher Opfer einer solchen Phishing-Attacke geworden sein, sollten sie schnell handeln und ihre Bank informieren. Der Onlinezugang und das Konto sollten gesperrt werden, um sich vor weiteren Abbuchungen zu schützen. „Kredit- und EC-Karten sowie Online-Zugänge lassen sich rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 116 sperren“, so Nicole Mertgen-Sauer. Der nächste Schritt ist die Anzeige bei der Polizei – denn Phishing ist eine Straftat.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen


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