Härteres Vorgehen gegen Drogenversand

15. Mai 2020

Angesichts des zunehmenden Drogenhandels im Darknet möchte der Bundesrat sicherstellen, dass verdächtige Sendungen regelmäßig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Er hat am 15. Mai 2020 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verschärfung des Postgesetzes beim Bundestag einzubringen.

Pflicht zur Vorlage bei der Polizei

Danach müssten Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.

Bußgeld bis zu 500.000 Euro

Für den Fall, dass Bedienstete diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig missachten, soll ihrem Postdienstleistungsunternehmen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen.

Derzeitige Rechtslage

Derzeit besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage verdächtiger Sendungen. Das Postgesetz ermöglicht es den Postdienstleistern lediglich, Briefe und Pakete dann zu öffnen, wenn sie unanbringlich sind – also weder Empfänger noch Absender erkennbar ist. Stoßen sie dabei auf einen verdächtigen Inhalt, dann dürfen sie ihn der Polizei vorlegen, wenn von ihm körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Verpflichtung, Sendungen den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, besteht hingegen nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Terror.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 15.05.2020


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