Wenn Arbeit und Privatleben verschwimmt

20. September 2019

Recht auf Abschalten: „Wenn Arbeit und Privatleben verschwimmen, macht das krank. Deshalb muss ein Recht auf Abschalten durchgesetzt werden und zwar unabhängig vom Arbeitsort. Nach der vereinbarten Arbeitszeit hat einfach Feierabend zu sein – Punkt, Aus, Ende“.

Dies erklärte Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Mitbestimmung und Arbeit, mit Blick auf den Fehlzeiten-Report 2019 der AOK. Jutta Krellmann weiter:

„Wer ständig erreichbar ist, kann sich nicht richtig erholen und brennt mit der Zeit regelrecht aus. Das ist nicht hinnehmbar. Häufig gibt es gar keinen vernünftigen Grund für ständige Erreichbarkeit. In vielen Betrieben wird sie erwartet, weil sie vermeintlich dazugehört. Eine regelrechte Unkultur hat sich breitgemacht. Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet die geltenden Schutzgesetze einzuhalten.

Psychische Belastungen für die Beschäftigten sind zu vermeiden, das ist Gesetz. Dafür gibt es die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung. Stressursachen werden damit ermittelt, um sie abzustellen. Doch diese Schutzbestimmung wird flächendeckend unterlaufen. Nur in jedem fünften Betrieb wird eine Gefährdungsbeurteilung gemacht.

Arbeitgeber können sich um den Arbeitsschutz herumdrücken, weil zu wenig kontrolliert wird. Im Schnitt findet nur noch alle 20 Jahre eine Arbeitsschutzkontrolle statt – unfassbare Zustände in einem modernen Land wie Deutschland. Wir brauchen dringend mehr staatliches Kontrollpersonal, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE


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