Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen

19. September 2020

Alte Kaminöfen – Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten. Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen. Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.

Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen. „Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde“, erläutert Ute Rigbers, Energieexpertin bei der Energieberatung für die Verbraucherzentrale Bremen. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++.

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:

· nur unbehandeltes Brennholz verwenden
· gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
· geeigneten Anzünder verwenden
· auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten.

Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Bremen und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.

Quelle und Informationen: Verbraucherzentrale Bremen e.V.


Weitere Meldungen: