Die Klägerin bezog seit 2015 neben ihren Einkünften aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Teilzeit aufstockend Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld).
Steuernachforderung nicht vom Einkommen abzusetzen, zusätzlicher Freibetrag auf Jahressonderzahlung
15. April 2025 1. April 2025