Mit Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr stattgegeben.
Lebensmittelmärkte dürfen sonntags nicht öffnen
14. April 2025 1. April 2025