Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat am 11.03.2025 über die Klage (3 A 3402/23) eines in Nordrhein-Westfalen lebenden Ehepaares entschieden, das auf Langeoog eine Zweitwohnung besitzt und sich gegen die Zweitwohnungsteuer gewandt hat.
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
7. April 2025 1. April 2025