Ordentliche Kündigung wegen Verwicklung in die sog. Schleuseraffäre wirksam

3. März 2025

In einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.12.2024 – 2 Ca 2092/24 – hat die 2. Kammer entschieden, dass die außerordentliche fristlose Kündigung des Stabstellenleiters einer Kreisverwaltung wegen Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unwirksam, die ordentliche fristgerechte Kündigung jedoch wirksam ist.

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