Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az.: 5 LC 193/20).
Finanzieller Ausgleich von Zuvielarbeit
9. März 2025 3. März 2025