Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 14.06.2024, Az. 5 Ks 1204 Js 10507/23 (6/23), zwei Angeklagte wegen eines Kopfschusses, der sich am 10.02.2023 in Delmenhorst ereignete, insbesondere wegen versuchten Mordes bzw. Anstiftung hierzu zu Freiheitsstrafen von jeweils 14 Jahren verurteilt.
Tötungsabsicht durch das Fenster eines PKWs
7. März 2025 3. März 2025