Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen bedeutenden Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erklärte in seinem Urteil vom 30.01.2025 die von der Allianz verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für rechtswidrig (Az 2 U 143/23). Damit war die Allianz nicht berechtigt, auf Grundlage der verwendeten Klausel einseitig die vertraglich zugesagte Rentenhöhe zu kürzen.
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Gericht kippt Rentenkürzung
26. Februar 2025 26. Februar 2025